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Mitarbeiter Schreibdienst (m/w/d)

Teilzeit möglich. Home-Office nach Einarbeitung möglich

Herz-Neuro-Zentrum Bodensee

Einsatzort: Münsterlingen

Aktuelle Jobs

Der Aufgabenbereich des ärztlichen Berufs umfasst die Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten, Verletzungen und Fehlbildungen.
Nur approbierte Ärztinnen und Ärzte dürfen ihren Patient:innen rezeptpflichtige Arzneimittel verordnen. Auch die meisten invasiven Eingriffe dürfen ausschließlich von approbierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Dies geschieht unter Einhaltung des anerkannten wissenschaftlichen Standards und ethischer Vorgaben.
Da ein großes Spektrum an unterschiedlichsten Krankheiten und deren Behandlungsmöglichkeiten existiert, wurde die Humanmedizin in viele Fachgebiete und Subspezialisierungen aufgeteilt. Die Zahnmedizin nimmt hierbei eine Sonderstellung ein.

Assistenzärztinnen / Assistenzärzte
Assistenzärztinnen und Assistenzärzte betreuen die medizinische Versorgung der stationären und ambulanten Patient:innen. Sie führen diagnostische und therapeutische Maßnahmen oder ordnen diese an.
Assistenzärztinnen und Assistenzärzte stellen sicher, dass der Informationsaustausch mit allen an der unmittelbaren Patientenversorgung Beteiligten reibungslos verläuft. Sie sind je nach Weiterbildungsstand in Abstimmung mit für die Weiterbildung zuständigen Fach- oder Oberärzt:innen beteiligt.
Assistenzärzt:innen sind für die Dokumentation der Diagnosen zuständig. Sie betreuen die angeordneten und die selbst durchgeführten therapeutischen Maßnahmen, sowie deren Behandlungsergebnisse.
Die Patientenaufklärung und das Einholen der Einwilligung für die Behandlung ist ebenfalls ein wichtiges Aufgabenfeld der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte. Ebenso die weitere Kommunikation mit Patient:innen und ggf. Angehörigen über den Verlauf der Behandlung.
Sie wirken mit bei der qualifizierten praktischen Anleitung von Medizinstudierenden im Praktischen Jahr und Famulatur mit. Assistenzärztinnen und Assistenzärzte helfen auch bei der theoretischen Aus-, Fort- und Weiterbildung von nichtärztlichen Mitarbeitenden in der Patientenversorgung.
Assistenzfachkräfte sind Mitarbeiter:innen in Projekten und Arbeitsgruppen und sind auch interdisziplinär und berufsgruppenübergreifend tätig.

Fachärztin / Facharzt
Das fachärztliche Personal hat sich in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten spezialisiert.
Die medizinische Versorgung und Betreuung der stationären und ambulanten Patientinnen und Patienten wird von den Fachkräften durchgeführt. Sie sind ebenfalls für diagnostische und therapeutische Maßnahmen und deren Anordnung zuständig.
Fachärztinnen und Fachärzte stellen sicher, dass der Informationsaustausch mit allen in der unmittelbaren Patientenversorgung Beteiligten, je nach Problemstellung in Abstimmung mit der zuständigen Oberärztin oder zuständigen Oberarzt oder Klinikdirektion reibungslos verläuft.
Fachärzt:innen haben verschiedene Konsiltätigkeiten für andere Fachabteilungen.
Sie betreuen die Dokumentation der Diagnosen, die der angeordneten und der selbst durchgeführten therapeutischen Maßnahmen und deren Behandlungsergebnisse.
Die Patientenaufklärung und das Einholen der Einwilligung in die Behandlung, sowie die weitere Kommunikation mit Patient:innen und ggf. Angehörigen über den Verlauf der Behandlung sind Aufgaben der Fachkräfte.
Fachärztinnen und Fachärzte wirken bei der qualifizierten praktischen Anleitung von Assistenzärztinnen und -ärzten in der Weiterbildung, Medizinstudierenden im praktischen Jahr und in der Famulatur mit, sowie bei der theoretischen Aus-, Fort- und Weiterbildung von nichtärztlichen Mitarbeitenden in der Patientenversorgung.
Fachärztinnen und -ärzte sind Mitarbeitende in Projekten und Arbeitsgruppen. Sie sind auch interdisziplinär und berufsgruppenübergreifend tätig.

Oberärztin / Oberarzt
Beschreibung der oberärztlichen Sonderfunktion:
z.B. Sicherstellung des betrieblichen Ablaufs, der medizinischen Qualität und der fachübergreifenden Kommunikation in Kooperation mit anderen Berufsgruppen in den Bereichen:

  • Personalführung und effektive Personaleinsatzplanung
  • Vertretung der Klinik in der Kommission
  • Hygiene-/Qualitäts-/Med. GVbeauftragte

Weitere Aufgaben einer fachärztlichen Leitung sind die medizinische Versorgung und Betreuung der stationären und ambulant zu behandelnden Personen, ebenso wie die Durchführung von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen oder deren Anordnung und auch Sicherstellung des Informationsaustausches mit allen an der unmittelbaren Patientenversorgung Beteiligten (je nach Problemstellung in Abstimmung mit der zuständigen Oberärztin oder dem zuständigen Oberarzt oder der Klinikdirektion). Konsiltätigkeiten für andere Fachabteilungen gehören ebenso zum Aufgabenfeld.
Ebenso, wie die Dokumentation der Diagnosen, der angeordneten und der selbst durchgeführten therapeutischen Maßnahmen und der Behandlungsergebnisse.
Die Patientenaufklärung und das Einholen der Einwilligung in die Behandlung, sowie die weitere Kommunikation mit Patient:innen und ggf. Angehörigen über den Verlauf der Behandlung, ist ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeiten.
Oberärztinnen und Oberärzte, wirken bei der qualifizierten praktischen Anleitung von Assistenzärztinnen und -ärzten in der Weiterbildung mit. Weiterhin sind sie beteiligt an Weiterbildungen von Medizinstudierenden im Praktischen Jahr, in der Famulatur, sowie an der theoretischen Aus-, Fort- und Weiterbildung von nichtärztlichen Mitarbeitenden in der Patientenversorgung.
Darüber hinaus sind Oberärztinnen und Oberärzte Mitarbeitende in Projekten und Arbeitsgruppen, welche auch interdisziplinär und berufsgruppenübergreifend tätig sind.

Leitende Oberärztin / Leitender Oberarzt
Ständige Aufgabe leitender Oberärzt:innen ist die Vertretung und Unterstützung der Klinikdirektion in dessen Verantwortungsbereichen.
Des Weiteren müssen die Sicherstellung des betrieblichen Ablaufs, der medizinischen Qualität und der fachübergreifenden Kommunikation in Kooperation mit anderen Berufsgruppen in der Klinik garantiert werden.
Personalführung und effektive Personaleinsatzplanung ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Aufgabenfelds.
Die fachärztliche Leitung hat die Verantwortung für die Weiterbildung der nachgeordneten Ärzt:innen auf Grundlage der Weiterbildungsermächtigung und für den ärztlichen Unterricht in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von nichtärztlichen Mitarbeitenden in der Patientenversorgung.
Konsiltätigkeiten für andere Fachabteilungen gehören ebenfalls zu den Aufgaben.
Eine hohe Verantwortung haben leitende Oberärztinnen und leitende Oberärzte bei dem Budget.
Ebenso haben sie die Verantwortung für die innovative Weiterentwicklung der Diagnostik und Behandlung im eigenen Fachbereich, sowie für die Verbesserung der Qualität.
Die fachärztliche Leitung hat die Verantwortung für Aufbau und Weiterentwicklung der Kooperationen mit anderen Fachkliniken und Bereichen des Hauses.
Verantwortung für Aufbau und Weiterentwicklung von Kontakten mit Fachverbänden, Zuweisern und anderen möglichen Kooperationspartnern, ist ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben, die übernommen werden.
Die medizinische Versorgung und Betreuung der stationär und ambulant zu behandelnden Personen, sowie die Durchführung von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen oder deren Anordnung fallen in das Aufgabengebiet. Sehr wichtig ist auch die Sicherstellung des Informationsaustausches mit allen in der unmittelbaren Patientenversorgung Beteiligten.
Dieses geschieht je nach Problemstellung in Abstimmung mit der Klinikdirektion.

Chefärztin / Chefarzt
Chefärzt:innen haben ihre Aufgaben so wahrzunehmen, dass neue erfolgsversprechende Verfahren und Methoden in Diagnostik und Therapie Eingang in den Krankenhausalltag finden um den Behandlungserfolg zu erhöhen.
Weiterhin soll er gewährleisten, dass die Klinik insgesamt einen ausgezeichneten Ruf hat und sich diesen langfristig sichert.
Die Führungskräfte einer medizinischen Abteilung befassen sich unter anderem mit den Belangen der Unfallverhütung, der Arbeitssicherheit und des Katastrophenschutzes und stellen sicher, dass diese eingehalten werden.
Sie müssen Arbeitsprozesse so organisieren, dass verordnete Therapien dem aktuellen Wissenstand entsprechen, sowie eine regelmäßige Kontrolle der Therapiemaßnahmen und der Erreichung der Therapieziele gewährleistet ist.
Dabei gehört es auch zum Aufgabengebiet der Chefärzt:innen sicherzustellen, dass alle Behandlungs- und Pflegemaßnahmen vorschriftsmäßig, transparent, dokumentiert werden und nachträglich nachvollziehbar ablaufen.
Die Führungskraft ist stets bemüht den Assistenzärzt:innen eine vorzügliche Ausbildung zukommen zu lassen, damit sie später überdurchschnittliche Erfolgschancen bei Bewerbungen um Oberarztstellen aufweisen können.
Bei wissenschaftlichen Publikationen unter dem Namen der Führungskraft muss sichergestellt werden, dass die Zuarbeiten der wissenschaftlichen Mitarbeitenden/Assistenzärzt:innen in angemessener Form erkennbar und identifizierbar sind.
Zu den Aufgaben gehört es außerdem gemäß geltender Vorschriften in der Arzneimittelkommission mitzuarbeiten. Hier ist das Ziel, dass die Auswahl und der Ersatz von Arzneimitteln im Krankenhaus unter Berücksichtigung diagnostischer, therapeutischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte geschieht.
Darüber hinaus müssen Führungskräfte einer medizinischen Abteilung sicherstellen, dass die Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen des Krankenhauses so gestalten ist, dass der Informationsfluss jederzeit reibungslos funktioniert und insgesamt eine gute Zusammenarbeit gewährleistet ist.

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