Gesundheits- und Altenpfleger

Der Job des / der Gesundheits- und Altenpfleger / in
Gesundheits- und Altenpfleger sind stets um eine gute Lebensqualität der Bewohner eines Altenheimes bemüht. Um diese Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern, ist eine angemessene Versorgung und Verpflegung der Bewohner notwendig.
Die Pflege der einzelnen Bewohner wird durch eine Pflegeplanung dem jeweiligen Gesundheitszustand und Bedürfnissen angepasst.
Auch das Betreuen von Sterbenden fällt in den Aufgabenbereich der Gesundheits- und Altenpfleger. Ihre Aufgabe ist es, menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen.
Das Handeln der Altenpfleger entspricht dabei dem Pflegeleitbild des Hauses.
Zu den Aufgaben eines/ einer Gesundheits- und Altenpflegers/ -in gehört es, die Pflege nach Pflegeplanung und innerbetrieblichen Pflegestandarts durchzuführen.
Er oder sie sollte wenn möglich sofort auf Signale wie Klingeln oder Rufen eines Bewohners reagieren unter Sicherung des aktuell zu versorgenden Bewohners.
Gesundheits- und Altenpfleger sind zuständig für die Überprüfung, Verteilung, Verabreichung und Kontrolle der Einnahme von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung.
Weiterhin sind Altenpfleger zuständig für die Anleitung und Hilfestellung bei der Körperpflege, bei Toilettengängen oder beim Be- und Entkleiden. Gegebenenfalls übernimmt der/ die Altenpfleger/ -in diese Tätigkeiten komplett, wenn der Bewohner/ die Bewohnerin außerstande ist, dies selbst zu erledigen.
Inkontinente Bewohner werden mit Hilfsmitteln wie Windelhosen oder Vorlagen sachgerecht versorgt.
Auch die psychosoziale Betreuung durch Gespräche, Beratungen, Anwesenheit, Motivation und körperlichen Kontakt fällt in ihren Aufgabenbereich.
Gesundheits- und Altenpfleger erstellen Pflegeplanungen und dokumentieren ihre Pflegehandlungen, sodass stets nachvollzogen werden kann, welcher Bewohner welche Behandlung erhalten hat.
Sie stellen auch sicher, dass Heimbewohner und deren Angehörige informiert und beraten werden.
Darüber hinaus sind sie zuständig für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter und die Anleitung von Auszubildenden und Praktikanten.
Gesundheits- und Altenpfleger müssen immer die Vorschriften zur Unfallverhütung und Hygiene einhalten.
 
Ausbildung und Weiterbildung eines/ einer Gesundheits- und Altenpfleger/ -in
Die Ausbildung zum/ zur Gesundheits- und Altenpfleger/ -in dauert in Vollzeit 3 Jahre, in Teilzeit 5 Jahre. Sie umfasst sowohl theoretischen und praktischen Unterricht, als auch eine praktische Ausbildung. Der praktische Anteil nimmt innerhalb der Ausbildungszeit den größeren Raum ein. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung.
Als Gesundheits- und Krankenpfleger/ -in stehen einem verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten offen. Neben einer Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung, einer Fort- und Weiterbildung zur Pflegedienstleitung kann man durch eine entsprechende Qualifizierung im Qualitätsmanagement arbeiten.
 
In unserer Jobbörse finden Sie Stellenangebote für Gesundheits- und Altenpfleger.