Abteilungsleitung Pflege

Der Job der Abteilungsleitung Pflege
Die Abteilungsleitung Pflege ist direkt dem Leiter des Pflegedienstes unterstellt. Es ist der Job des Stelleninhabers seine Aufgaben sachlich, termingerecht sowie wirtschaftlich und zügig zu erledigen. Auf einige der Aufgaben der Abteilungsleitung Pflege wird im Folgenden kurz eingegangen.
Zum Aufgabenbereich der Abteilungsleitung Pflege gehört unter anderem die Sicherstellung der Zufriedenheit der Patienten. Dies soll gewährleistet werden durch eine bestmögliche pflegerische Patientenversorgung bezüglich der Grund- und Behandlungspflege und unter Berücksichtigung der psychosozialen Gesamtbedürfnisse der Patienten. Sie ist auch verantwortlich für die fachgerechte Erfassung der Patientenbedürfnisse und setzt auch die Pflegestufe und die Pflegestandards der Patienten fest.
Eine weitere wichtige Aufgabe der Abteilungsleitung Pflege ist die Koordination der Zusammenarbeit zwischen Pflegedienstleitung, Gruppenleitung und Ärzten.
Sie pflegt ihre Kontakte zu den behandelnden Ärzten, Seelsorgern und Sozialarbeitern.
Auch die praktische Ausbildung der Krankenpflegeschüler fällt in den Aufgabenbereich des Stelleninhabers. Zusammen mit dem Leiter des Pflegedienstes nimmt er auch die Beurteilung der Schüler nach Ablauf der Probezeit vor.
Die Abteilungsleitung Pflege ist weiterhin für die Erstellung und Änderung der Dienstpläne sowie für die Festlegung der Arbeitsabläufe in der Abteilung zuständig. Hierbei berücksichtigt sie die Prioritäten der gesetzlichen Vorschriften. In Fragen der Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern der Abteilung berät sie die ihr vorgesetzte Stelle und entscheidet über die Erteilung von mündlichen Ermahnungen und schriftlichen Abmahnungen an seine Mitarbeiter.
Darüber hinaus ist es der Job der Abteilungsleitung Pflege die Arbeitsabläufe in der Abteilung zu kontrollieren, sowie die Einhaltung der Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften.
 
Ausbildung und Weiterbildung der Abteilungsleitung Pflege
Zu Beginn der Ausbildung zur Abteilungsleitung Pflege steht eine Ausbildung oder ein Studium zum/ zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in. Die theoretische Ausbildung erfolgt entweder an einer Schule oder einer Fachhochschule. Der praktische Teil der Ausbildung wird in Krankenhäusern absolviert. In der Regel dauert die Ausbildung zum zum/ zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 3 Jahre.
Danach kann eine Weiterbildung zur Abteilungsleitung Pflege absolviert werden. Dies dauert in von einem Jahr in Vollzeit bis zu zwei Jahre in Teilzeit.
Die Abteilungsleitung Pflege kann sich durch ein Studium, beispielsweise Pflegewissenschaft/Pflegemanagement, weiterbilden. Eine weitere Weiterbildungsmöglichkeit besteht in verschiedenen Qualifizierungslehrgängen, wie etwa „Pflegemodelle und Pflegeforschung“ oder „Finanz-und Rechnungswesen im Gesundheitswesen“.
 
Die Jobbörse Gesundheitswirtschaft hat Ihnen auf dieser Seite Stellenangebote verschiedener Krankenhäuser für die Abteilungsleitung Pflege zusammengestellt.