Entgeltumwandlung
Entgeltumwandlung lohnt sich (2011 richtig)
Problematik
Das Absinken der gesetzlichen Rente und der Leistungen aus der Zusatzversorgung (ZVK / VBL) sowie ein immer teureres Leben im Alter lassen eine Sorgen erregende Rentenlücke entstehen.
Des Weiteren wurde das Rentenalter auf 67 Jahre erhöht. Dadurch ist ein (von vielen Arbeitnehmern angestrebtes) vorzeitiges in Rente gehen wegen des dann anfallenden dauerhaften Rentenabschlages deutlich schwieriger zu verwirklichen.
Unter diesen Aspekten betrachtet, bekommt die betriebliche Altersvorsorge einen noch höheren Stellenwert.
Lösungsansatz
Eine staatlich geförderte Möglichkeit zur Schließung der Rentenlücke sowie einen vorgezogenen Ruhestand zu verwirklichen, ist die so genannte Entgeltumwandlung, die jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gesetzlich anbieten muss.
Entgeltumwandlung bedeutet Sparen aus dem Bruttoeinkommen. Arbeitnehmer vereinbaren mit ihrem Arbeitgeber einen Betrag, der aus dem Bruttoeinkommen für die Altersvorsorge zur Verfügung gestellt und vom Arbeitgeber in der Regel in eine Direktversicherung, Pensions- oder Unterstützungskasse eingezahlt wird.
Im Vergleich zu einer privaten Altersvorsorge ist die Einzahlung in eine Betriebsrente viel effektiver, weil innerhalb bestimmter Grenzen keine Steuern und Sozialabgaben anfallen. Dadurch verringert sich der Nettolohn der Arbeitgeber nur um etwa die Hälfte des Umwandlungsbetrages.
Außerdem profitieren die Arbeitnehmer von Gruppenkonditionen, die den Tarifen zugrunde liegen.
Bei einer Bruttoeinzahlung beispielsweise von 100,00 EURO im Monat in eine Direktversicherung kann sich unter diesen Voraussetzungen ein 30jähriger Mann bis zum 67. Lebensjahr eine garantierte Rente von etwa 250,00 EURO (inkl. derzeitiger Überschüsse 420,00 EURO) oder alternativ eine garantierte Kapitalzahlung von 62.500,00 EURO (inklusive derzeitiger Überschüsse 105.000,00 EUR) ansparen.
Die Verbraucherzentrale schreibt in „Altersvorsorge richtig planen“ auf Seite 35:
„Wer wirklich etwas für seine zusätzliche Altersvorsorge tun will und kann, ist mit diesem Förderweg daher deutlich besser beraten als mit der Riester-Förderung.“
Für eine optimale Altersvorsorge sollte daher jeder Arbeitnehmer die durch sein Unternehmen angebotene Entgeltumwandlungsmöglichkeit in Anspruch nehmen.
Noch attraktiver für Arbeitnehmer wird eine Entgeltumwandlung (und damit auch der Arbeitsplatz in einem Unternehmen), wenn der Arbeitgeber auf die Beiträge noch einen Zuschuss (zum Beispiel aus der Einsparung von Sozialabgaben) gewährt oder eine betriebliche Altersversorgung gar vollständig selbst finanziert.
Vorteile für den Arbeitnehmer
- Innerhalb bestimmter Grenzen fallen keine Steuern und Sozialabgaben auf die Beiträge an. Eine Versteuerung erfolgt erst im Alter mit dann regelmäßig niedrigeren Steuersätzen.
- Man kann zwischen lebenslanger Rente oder Kapitalauszahlung wählen.
- Eine Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung ist möglich.
- Es besteht ein flexibler Abruf zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr.
- Unverfallbare Anwartschaften werden nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.
Vorteile für den Arbeitgeber
- Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten erhöhen die Attraktivität des Unternehmens.
- Lohnnebenkosten werden eingespart.
- Die eingezahlten Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Entgeltumwandlung noch 2011
- Ab 01.01.2012 sind alle Versicherer verpflichtet, den Garantiezins von 2,25 % für Lebens- und Rentenversicherungen auf 1,75 % zu senken. Garantierte Rentenleistungen können daher bis zu 16 % sinken.
- Für Verträge, die nach dem 31.12.2011 beginnen, tritt an die Stelle des 60. Lebensjahres das 62. Lebensjahr als Untergrenze für betriebliche Altersversorgungsleistungen bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.
- Für alle Verträge, die vor dem 31.12.2011 beginnen, ergeben sich keine Änderungen. Hier bleibt der früheste Zeitpunkt zur Inanspruchnahme der Leistungen das vollendete 60. Lebensjahr; der garantierte Zinssatz beträgt weiterhin 2,25 %.
Verhalten bei Arbeitgeberwechsel
- Wenn Arbeitnehmer bereits im Besitz eines Vertrages zur betrieblichen Altersversorgung sind, sollten sie eine Weiterführung oder einer Übertragung auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers anstreben.
- Informationen über die im Unternehmen praktizierte Entgeltumwandlung kann man bei Einstellungsgesprächen sowie in den Personalabteilungen erhalten.
- Arbeitnehmer sollten um eine ausführliche persönliche Beratung durch den vom Unternehmen mit der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung beauftragten Spezialisten (Versicherer, Versicherungsmakler) bitten, der ihnen dann ein auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot unterbreiten wird.
Dr. Hans-Arwed Müller
TOPOS Versicherungskontor GmbH
Kleiststraße 23-26, 10787 Berlin
Tel.: 030/85786-200
Fax: 030/85786-299
Internet: www.topos.net
Mail: info@topos.net
Jobbörse
Printanzeige schalten?
Arbeitgeber der Woche
Kunden News
Einfühlungsvermögen und Distanz
Ihr Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in Bolivien hat Natalie Stelmach nicht nur Lebenserfahrung gebracht …






