Top Job

OTA / OP-Pflegepersonal (m/w/d)

Herz-Zentrum Bodensee GmbH

Einsatzort: Konstanz

Aktuelle Jobs

Die Pflegeberufe im Krankenhaus sind zuständig für die ganzheitliche Betreuung der Patientinnen und Patienten. Sie beraten und versorgen diese, sodass sie nach dem Aufenthalt im Krankenhaus möglichst selbstständig zurecht kommen kann.
Zum Aufgabenbereich gehört unter anderem das Waschen und Anziehen der Patient:innen sowie das Beobachten von Vitalzeichen wie Puls, Blutdruck und Atmung.
Gesundheits- und Krankenpfleger:innen sind darüber hinaus zuständig für die Ausführung ärztlicher Anordnungen, wie etwa Wundversorgung und Medikamentengabe.
Sie sind des Weiteren dazu verpflichtet jede Tätigkeit zu dokumentieren.
Es gibt Arbeitskräfte, die sich in bestimmten Bereichen fortgebildet und spezialisiert haben und somit Qualifikationen erlangen wie beispielsweise die Pflegekraft im Operationsdienst.

Der Pflegeberuf
Das Aufgabenfeld der Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, umfasst sach- und fachkundige, umfassend geplante ganzheitliche Versorgungsmaßnahmen von Patientinnen und Patienten, einschließlich Dokumentation, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität, sowie die Schulung von Patient:innen und Angehörigen.
Sie wirken mit bei der qualifizierten, praktischen Anleitung von Auszubildenden, Berufsunerfahrenen sowie von Teilnehmenden an der Fachweiterbildung mit.
Mitwirkung bei der Organisation von Station und Arbeitsabläufen ist ebenfalls wichtiger Bestandteil der Aufgaben eines solchen Pflegeberufsprofis.
Sie arbeiten bei der Einführung und Umsetzung innovativer Konzepte mit.
Des Weiteren in Projekten und Arbeitsgruppen, sowohl interdisziplinär als auch berufsgruppenübergreifend.

Leitung einer Station
Die Aufgabe der Stationsleitung ist es, den Pflegedienst der Station im Sinne des Krankenhauses zu vertreten.
Voraussetzung für die Leitung einer Station ist eine Krankenpflegeausbildung mit gutem Abschluss sowie einen abgeschlossenen Stationsleitungslehrgang.
Die Stationsleitung muss gewisse Führungsqualifikationen besitzen damit sie nachgeordnete Mitarbeitende anleiten kann motiviert und selbstständig zu arbeiten. Sie übernimmt die Organisation des Pflegedienstes und überwacht unter anderem die Einhaltung von Hygienevorschriften und die Aufbewahrung von Medikamenten.
Auch das Einsetzen pflegerischer Sachmittel unter Berücksichtigung angemessener Wirtschaftlichkeit obliegt der Bereichsleitung.
Des Weiteren sorgt die Leitung einer Station dafür, dass die Krankenpflege nach dem Krankenpflegeprozess durchgeführt wird und die ganzheitliche und individuelle Pflege der Patientinnen und Patienten überwacht und gewährleistet wird.
Kommunikationsfähigkeit ist eine weitere wichtige Voraussetzung, damit eine positive Zusammenarbeit der Angestellten sichergestellt werden kann.
Der Aufgabenbereich einer Stationsleitung umfasst auch die Weitervermittlung von Kenntnissen an nachgeordneten Arbeitskräfte sowie an Schülerinnen und Schüler im Sinne der geltenden Ausbildungsbestimmungen.
Es ist die ständige Aufgabe der Stationsleitung sich über Neuerungen in der Krankenpflege zu informieren.

Abteilungsleitung Pflegedienst
Die Abteilungsleitung ist für die praktische Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflegeschüler:innen zuständig und überwacht den Verlauf der Ausbildung.
Sie vertritt den Pflegedienst des Krankenhauses im Sinne der Gesamtzielsetzung.
Voraussetzung für die Abteilung Pflegedienst ist eine Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung mit gutem Abschluss, sowie eine abgeschlossene Weiterbildung zur Abteilungsleitung Pflegedienst oder die Absicht die Weiterbildung baldmöglichst zu absolvieren.
Weitere Voraussetzungen sind Führungsqualitäten, Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit zur Weitervermittlung beruflichen Könnens.
Ziele der Abteilungsleitung sind unter anderem der Ausbau der Bereichspflege, die Qualifizierung der Arbeitskräfte vor Ort und die Umsetzung einer patientenorientierten Planung.
Zum Aufgabenbereich der Abteilungsleitung gehören die Entwicklung von Standards, die Optimierung der Arbeitsabläufe im Klinikbereich sowie die Einführung neuer Mitarbeiter. Des Weiteren ist sie für die Anleitung der Gesundheits- und Krankenpflegeschüler:innen zuständig und die regelmäßige Beurteilung deren Leistungen.
Aufgabe der Abteilungsleitung ist es auch, die Durchführung und Überwachung unter der Berücksichtigung des verabredeten Konzepts sicherzustellen.
Darüber hinaus ist sie verantwortlich für die Hygiene und die einzelnen Unfallverhütungsvorschriften in den einzelnen Abteilungen.
Die Abteilungsleitung ist beteiligt an der Planung des Personaleinsatzes und der Koordination von Arbeitsabläufen in den Stationen. Bei den ihr zugeteilten Aufgaben arbeitet die Abteilungsleitung eng mit der Pflegedienstleitung zusammen.
Die Abteilungsleitung Pflege ist verpflichtet, sich ständig weiterzubilden.

Leitung des Pflegedienstes
Voraussetzung für die Leitung ist eine Ausbildung als Krankenpfleger:in und mehrjährige Berufserfahrung sowie ein Studium im Bereich Management oder eine entsprechende Weiterbildung.
Ziel der Leitung ist die Sicherstellung der bestmöglichen Versorgung der Patientinnen und Patienten hinsichtlich der Grund- und Behandlungspflege.
Die Leitung trägt die Gesamtverantwortung für den Pflegedienst und die pflegerischen Funktionsdienste. Sie hat die Weisungs- und Aufsichtsbefugnis gegenüber den im Pflege- und Funktionsdienst beschäftigten Personen.
Dazu gehören unter anderem Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen, sowie Hilfskräfte und Praktikant:innen.
Der Aufgabenbereich der Leitung umfasst unter anderem das Aufstellen eines Stellenbedarfsplans und die Organisation des gesamten Dienstes und der pflegerischen Funktionsdienste. Ebenso beinhaltet er die Gewährleistung, dass die Arbeitskräfte entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt werden.
Die Leitung unterstützt darüber hinaus die Stations- und Abteilungsleitung. Sie ist zuständig für den Informationsfluss auf allen Ebenen des Pflegedienstes.
Des Weiteren entscheidet die Leitung über Arbeitsmethoden und soll entsprechende Standards und die Qualität sicherstellen.
Sie soll die Kooperation zwischen den Bereichen der Leitung und dem Ärztlichen Dienst, der Verwaltung und den anderen Bereichen des Krankenhauses fördern.
Darüber hinaus ist die Leitung des Pflegedienstes um wirtschaftliches Betriebsführen des Krankenhauses bemüht und wird beteiligt bei Fragen zur Verpflegung der Patient:innen und Mitarbeiter:innen.

Arbeitgeber des Monats

Neuer Netzwerkpartner

Printanzeige schalten?