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Gemünden
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Munster
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Fachkrankenpflegepersonal (m/w)
Intensivpflege, Kinderintensivpflege, Anästhesie, Operationsdienst, NiLinz -
Hengelo,
Zürich -
Aarau
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Zürich
Die Pflegeberufe im Krankenhaus sind zuständig für die ganzheitliche Pflege der Patienten. Sie beraten und pflegen den Patienten, sodass er nach dem Aufenthalt im Krankenhaus möglichst selbstständig zurecht kommen kann.
Zum Aufgabenbereich der Pflegejobs gehört unter anderem das Waschen und Anziehen der Patienten sowie das Beobachten von Vitalzeichen wie Puls, Blutdruck und Atmung.
Gesundheits- und Krankenpfleger sind darüber hinaus zuständig für die Ausführung ärztlicher Anordnungen, wie etwa Wundpflege und Medikamentengabe.
Sie sind des Weiteren dazu verpflichtet jede Tätigkeit zu dokumentieren.
Es gibt Pflegekräfte, die sich in bestimmten Bereichen fortgebildet und spezialisiert haben und somit Qualifikationen erlangen wie beispielsweise die Pflegekraft im Operationsdienst oder die Diabetesschwester.
Der Pflegeberuf
Das Aufgabenfeld des / der Gesundheits- und Krankenpfleger/in, umfasst sach- und fachkundige, umfassend geplante ganzheitliche Pflege von Patienten, einschließlich Dokumentation, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität in der Pflege sowie die Schulung von Patienten und Angehörigen.
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen wirken bei der qualifizierten, praktischen Anleitung von Auszubildenden, Berufsanfängern sowie von Teilnehmern an der Fachweiterbildung mit.
Mitwirkung bei der Organisation von Station und Arbeitsabläufen ist ebenfalls wichtiger Bestandteil der Aufgaben eines / einer Gesundheits- und Krankenpflegers/in.
Sie arbeiten bei der Einführung und Umsetzung innovativer Konzepte mit.
Gesundheits- und Krankenpfleger/in arbeiten in Projekten und Arbeitsgruppen, sowohl interdisziplinär als auch berufsgruppenübergreifend.
Leitung einer Station
Die Aufgabe der Stationsleitung ist es, den Pflegedienst der Station im Sinne des Krankenhauses zu vertreten.
Voraussetzung für die Leitung einer Station ist eine Krankenpflegeausbildung mit gutem Abschluss sowie einen abgeschlossenen Stationsleitungslehrgang.
Die Stationsleitung muss gewisse Führungsqualifikationen besitzen damit sie nachgeordnete Mitarbeiter anleiten kann motiviert und selbstständig zu arbeiten. Sie übernimmt die Organisation des Pflegedienstes und überwacht unter anderem die Einhaltung von Hygienevorschriften und die Aufbewahrung von Medikamenten.
Auch das Einsetzen pflegerischer Sachmittel unter Berücksichtigung angemessener Wirtschaftlichkeit obliegt der Bereichsleitung.
Des Weiteren sorgt die Leitung einer Station dafür, dass die Krankenpflege nach dem Krankenpflegeprozess durchgeführt wird und die ganzheitliche und individuelle Pflege der Patienten überwacht und gewährleistet wird.
Kommunikationsfähigkeit ist eine weitere wichtige Voraussetzung, damit eine positive Zusammenarbeit der Angestellten sichergestellt werden kann.
Der Aufgabenbereich einer Stationsleitung umfasst auch die Weitervermittlung von Kenntnissen an nachgeordnete Mitarbeiter sowie an Schüler/ -innen im Sinne der geltenden Ausbildungsbestimmungen.
Es ist die ständige Aufgabe der Stationsleitung sich über Neuerungen in der Krankenpflege zu informieren.
Abteilungsleitung Pflegedienst
Die Abteilungsleitung Pflegedienst ist für die praktische Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflegeschüler/ -innen zuständig und überwacht den Verlauf der Ausbildung.
Sie vertritt den Pflegedienst des Krankenhauses im Sinne der Gesamtzielsetzung.
Voraussetzung für die Abteilung Pflegedienst ist eine Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung mit gutem Abschluss, sowie eine abgeschlossene Weiterbildung zur Abteilungsleitung Pflegedienst oder die Absicht die Weiterbildung baldmöglichst zu absolvieren.
Weitere Voraussetzungen sind Führungsqualitäten, Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit zur Weitervermittlung beruflichen Könnens.
Ziele der Abteilungsleitung Pflegedienst sind unter anderem der Ausbau der Bereichspflege, die Qualifizierung der Mitarbeiter vor Ort und die Umsetzung einer patientenorientierten Pflegeplanung.
Zum Aufgabenbereich der Abteilungsleitung Pflege gehören die Entwicklung von Standards für die Pflege, die Optimierung der Arbeitsabläufe im Klinikbereich sowie die Einführung neuer Mitarbeiter. Des Weiteren ist sie für die Anleitung der Gesundheits- und Krankenpflegeschüler/ -innen zuständig und die regelmäßige Beurteilung deren Leistungen.
Aufgabe der Abteilungsleitung Pflege ist es auch, die Durchführung und Überwachung der Pflege unter der Berücksichtigung des verabredeten Pflegekonzepts sicherzustellen.
Darüber hinaus ist sie verantwortlich für die Hygiene und die einzelnen Unfallverhütungsvorschriften in den einzelnen Abteilungen.
Die Abteilungsleitung Pflege ist beteiligt an der Planung des Personaleinsatzes und der Koordination von Arbeitsabläufen in den Stationen. Bei den ihr zugeteilten Aufgaben arbeitet die Abteilungsleitung Pflege eng mit der Pflegedienstleitung zusammen.
Die Abteilungsleitung Pflege ist verpflichtet, sich ständig weiter zu bilden.
Leitung des Pflegedienstes
Voraussetzung für die Leitung des Pflegedienstes ist eine Ausbildung zum/ zur Krankenpfleger/- schwester, ist eine mehrjährige Berufserfahrung sowie ein Studium im Bereich Pflegemanagement oder eine entsprechende Weiterbildung.
Ziel der Leitung des Pflegedienstes ist die Sicherstellung der bestmöglichen Versorgung der Patienten hinsichtlich der Grund- und Behandlungspflege.
Die Pflegedienstleitung trägt die Gesamtverantwortung für den Pflegedienst und die pflegerischen Funktionsdienste. Sie hat die Weisungs- und Aufsichtsbefugnis gegenüber den im Pflege- und Funktionsdienst beschäftigten Personen.
Dazu gehören unter anderem Gesundheits- und Krankenpfleger/ – in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/- in, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/ -in, Pflegehilfskräfte und Praktikanten.
Der Aufgabenbereich der Pflegedienstleitung umfasst unter anderem das Aufstellen eines Stellenbedarfsplans und die Organisation des gesamten Pflegedienstes und der pflegerischen Funktionsdienste. Ebenso beinhaltet er die Gewährleistung, dass die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt werden.
Die Leitung des Pflegedienstes unterstützt darüber hinaus die Stations- und Abteilungsleitung. Sie ist zuständig für den Informationsfluss auf allen Ebenen des Pflegedienstes.
Des Weiteren entscheidet die Pflegedienstleitung über Arbeitsmethoden und soll Pflegestandard und Pflegequalität sicherstellen.
Sie soll die Kooperation zwischen den Bereichen der Pflegedienstleistung und dem Ärztlichen Dienst, der Verwaltung und den anderen Bereichen des Krankenhauses fördern.
Darüber hinaus ist die Leitung des Pflegedienstes um wirtschaftliches Betriebsführen des Krankenhauses bemüht und wird beteiligt bei Fragen der Patienten- und Mitarbeiterverpflegung.
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